Strahlenexposition von Personen durch nuklearmedizinisch untersuchte Patienten
Während das in einer nuklearmedizinischen Abteilung tätige Personal der personendosimetrischen
Überwachung unterliegt, ist dies bei dem Personal anderer Abteilungen (z.B. Ärzten,
Pflegepersonal, Transportdienst, MTA) sowie Angehörigen und anderen Kontaktpersonen, die in dem Zeitraum zwischen
Injektion des Radionuklids und Untersuchung sowie nach der Untersuchung Kontakt zum Patienten haben, nicht der Fall.
Dies führt zum Teil zu Verunsicherungen bezüglich der
aus der Strahlenexposition resultierenden Gefährdung dieser Personen.
Aus diesem Grund hat die Strahlenschutzkommission die Problematik aufgegriffen und für die häufigsten Untersuchungen und gebräuchlichsten Radiopharmaka unter
Zugrundelegung realistischer Szenarien umfangreiche Dosisabschätzungen durchgeführt. Sie ist dabei zu folgenden Schlußfolgerungen und
Empfehlungen gelangt:
Bei beruflich bedingten Patientenkontakten des Pflegepersonals auf der Krankenstation, des
Stationsarztes bei der Untersuchung des Patienten, des transportierenden Personals sowie des eine Röntgenaufnahme durchführenden technischen Personals wird, wie von der EU empfohlen, eine jährliche
effektive Dosis von 1 mSv nicht überschritten.
Demzufolge sind keine besonderen Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich.
Angehörige und andere Personen, die einen Patienten während der Untersuchung begleiten oder sich danach gemeinsam mit ihm in der Wohnung
aufhalten, werden ebenfalls nur gering exponiert. Dabei wurde auch der enge Kontakt zwischen einer Mutter oder einer anderen Bezugsperson und einem
Kind berücksichtigt.
Gleiches trifft auf Personen zu, die einen Patienten im Krankenhaus besuchen und für dessen Mitpatienten.
Für den Kanalisationsarbeiter, der in der Nähe einer nuklearmedizinischen Einrichtung tätig ist, und für das Wäschereipersonal, das mit der möglicherweise
kontaminierten Bettwäsche in Kontakt kommen könnte, wurden ebenfalls nur geringe Strahlendosen abgeschätzt.
Die Strahlenschutzkommission hat die entsprechende Empfehlung zur Strahlenexposition durch nuklearmedizinisch untersuchte Patienten in ihrer 152. Sitzung am 22./23. April 1998 verabschiedet.