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Behandlungsgrundsätze Schilddrüsenkarzinom

Die nachfolgenden Behandlungsgrundsätze orientieren sich an den aktuellen Leitlinien:


Perkutane Strahlentherapie:

1. nach Thyreoidektomie eines auf die Schilddrüse beschränkten undifferenzierten Karzinoms;

2. nach Verbleiben eines mikroskopischen oder makroskopischen Tumorrests (R1- oder R2-Resektion) eines differenzierten Schilddrüsenkarzinoms, wenn die operative Entfernung (Reoperation) und/oder eine Ausschaltung mit Radioiod nicht möglich sind. 

Nach operativer Therapie des medullären Karzinoms ist die Wirksamkeit einer adjuvanten perkutanen Strahlentherapie nicht erwiesen.


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