Die nachfolgenden Behandlungsgrundsätze orientieren sich an den aktuellen Leitlinien:
Maligne
Schilddrüsentumoren. Interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen
Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
(Informationszentrum für Standards in der Onkologie-ISTO): Kurzgefasste
interdisziplinäre Leitlinie 2000 BII, S. 92 ff
Leitlinie zur Radioiodtherapie (RIT) beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom. Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin. Nuklearmedizin 38, 1999; S. 221 ff.
Perkutane
Strahlentherapie:
1.
nach Thyreoidektomie eines auf die Schilddrüse beschränkten
undifferenzierten Karzinoms;
2.
nach Verbleiben eines mikroskopischen oder makroskopischen Tumorrests
(R1- oder R2-Resektion) eines differenzierten Schilddrüsenkarzinoms, wenn die
operative Entfernung (Reoperation) und/oder eine Ausschaltung mit Radioiod nicht
möglich sind.
Nach
operativer Therapie des medullären Karzinoms ist die Wirksamkeit einer
adjuvanten perkutanen Strahlentherapie nicht erwiesen.
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