Die nachfolgenden Behandlungsgrundsätze orientieren sich an den aktuellen Leitlinien:
Maligne
Schilddrüsentumoren. Interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen
Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
(Informationszentrum für Standards in der Onkologie-ISTO): Kurzgefasste
interdisziplinäre Leitlinie 2000 BII, S. 92 ff
Leitlinie zur Radioiodtherapie (RIT) beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom. Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin. Nuklearmedizin 38, 1999; S. 221 ff.
Den Patienten
sollte vor der Entlassung aus der Primärtherapie mitgeteilt werden, wo, wann
und welche Nachsorgeuntersuchungen erfolgen müssen. Über die Notwendigkeit
stationärer Rehabilitationsmaßnahmen sollte individuell entschieden werden.
Eine Indikation kann z.B. gegeben sein bei Bewegungseinschränkungen nach
Halslymphknotendissektion oder schwieriger Hormonsubstitution nach
Thyreoidektomie oder psychosozialen Problemen.
Im allgemeinen
sind die Patienten nach abgeschlossener Wundheilung und bei gut eingestellter
Hormonsubstitution, sofern kein Hinweis auf ein Rezidiv besteht, wieder voll
arbeitsfähig. Zu einer Rente - auch einer Rente auf Zeit - sollte nur dann
geraten werden, wenn die Auswirkungen der Thyreoidektomie so erheblich sind, daß
eine Tätigkeit in dem ausgeübten Beruf nicht mehr möglich ist oder eine die
Leistungsfähigkeit beeinflussende Metastasierung vorliegt.
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