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Behandlungsgrundsätze Schilddrüsenkarzinom

Die nachfolgenden Behandlungsgrundsätze orientieren sich an den aktuellen Leitlinien:


Rehabilitation: 

Den Patienten sollte vor der Entlassung aus der Primärtherapie mitgeteilt werden, wo, wann und welche Nachsorgeuntersuchungen erfolgen müssen. Über die Notwendigkeit stationärer Rehabilitationsmaßnahmen sollte individuell entschieden werden. Eine Indikation kann z.B. gegeben sein bei Bewegungseinschränkungen nach Halslymphknotendissektion oder schwieriger Hormonsubstitution nach Thyreoidektomie oder psychosozialen Problemen.

Im allgemeinen sind die Patienten nach abgeschlossener Wundheilung und bei gut eingestellter Hormonsubstitution, sofern kein Hinweis auf ein Rezidiv besteht, wieder voll arbeitsfähig. Zu einer Rente - auch einer Rente auf Zeit - sollte nur dann geraten werden, wenn die Auswirkungen der Thyreoidektomie so erheblich sind, daß eine Tätigkeit in dem ausgeübten Beruf nicht mehr möglich ist oder eine die Leistungsfähigkeit beeinflussende Metastasierung vorliegt. Von besonderer Bedeutung ist hier auch die Beurteilung einer postoperativen Rekurrensparese.


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