Zurück

Behandlungsgrundsätze Schilddrüsenkarzinom

Die nachfolgenden Behandlungsgrundsätze orientieren sich an den aktuellen Leitlinien:


Radioiodtherapie (RIT)

Bei der RIT handelt es sich um die systemische Applikation von I-131 als Natrium-Iodid zur selektiven Bestrahlung von iodspeicherndem Schilddrüsen- und Schilddrüsenkarzinom-Gewebe. Sie wird in adjuvanter Zielsetzung zur Ablation von postoperativ verbliebenem Restgewebe durchgeführt und dient dem Nachweis bzw. Ausschluß von speichernden Lymphknoten- und Fernmetastasen.
Die RIT von Lokalrezidiven, Lymphknoten- und Fernmetastasen sowie von inoperablen oder nicht vollständig operativ entfernbaren Tumoren erfolgt sowohl in kurativer als auch in palliativer Zielsetzung.  Die Ergebnisse einer RIT sind um so besser, je kleiner die Tumormasse ist. Somit liegt die primäre Therapieoption im operativen Vorgehen. Die Indikation zur RIT ist nur gegeben, wenn eine operative Tumorbeseitigung nicht oder nicht vollständig möglich ist sowie eine Radioiod-Speicherung vorliegt.

Keine Indikation zur RIT stellen das papilläre Mikrokarzinom (pT 1a, M0; Durchmesser < gleich 1,0 cm) nach eingeschränkter radikaler Operation sowie das medulläre und anaplasti­sche Karzinom dar.

Kontraindikationen: 

Gravidität (die bei Frauen im gebährfähigen Alter durch einen Schwangerschaftstest auszu­schließen ist) und Stillperiode. Nach RIT Kontrazeption für 6-12 Monate!

 Aufklärung zur RIT: 

Aufklärung des Patienten (mit schriftlicher Dokumentation des Einverständnisses) über Behandlungskonzept, Nebenwirkungen, strahlenhygienische Maßnahmen während der RIT sowie der Notwendigkeit einer lebenslangen Nachsorge. Empfehlung zur Kontrazeption.


SEITENANFANG