Zurück

Behandlungsgrundsätze Schilddrüsenkarzinom

Die nachfolgenden Behandlungsgrundsätze orientieren sich an den aktuellen Leitlinien:


Durchführung: 

In Deutschland ist die Radioiodtherapie grundsätzlich nur unter stationären Bedingungen möglich (Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin.  

 Ablation:

1. Standardaktivität mit 3,7 GBq I-131 oder individuelle Aktivitätsabschätzung für eine Herddosis > 300 Gy

2. Orale Applikation als Kapsel

3. Nahrungskarenz: Mindestens 6 h vor und 1 h nach Applikation

4. Messung der individuellen Kapselaktivität unmittelbar vor Applikation

5. Tägliche, intratherapeutische Aktivitätsmessungen des Patienten zur Dosimetrie

6. Ganzkörperszintigraphie zum endgültigen Staging (am Entlassungstag, jedoch nicht früher als 72 h nach Applikation)

7. Begleitende Maßnahmen

   a) reichlich Flüssigkeitszufuhr

   b) bei Obstipation Laxanziengabe (insbesondere vor Ganzkörperszintigraphie)

   c) Stimulation der Speicheldrüsen (z.B. mit Zitronensaft)

   d) Magenschleimhautschutz

   e) Eiskrawatte bzw. Antiphlogistika (bei entzündlichen Reaktionen im Halsbereich)

RIT von Lokalrezidiven, Lymphknoten-, Fernmetastasen, inoperablen sowie nicht vollständig operablen Tumoren:

Weitgehend identisches Vorgehen wie bei Ablation, aber höhere Aktivitäten bzw. Dosen: Standardaktivität mit 5-8 GBq I-131 oder individuelle Aktivitätsabschätzung für eine Herddosis > 500 Gy. Wegen der höheren Aktivitäten spielen begleitende Maßnahmen eine besondere Rolle. Beim Vorliegen von zerebralen oder spinalen Metastasen mit lokaler Kompressionsgefahr empfiehlt sich die Gabe von Kortikosteroiden.


SEITENANFANG