Die nachfolgenden Behandlungsgrundsätze orientieren sich an den aktuellen Leitlinien:
Maligne
Schilddrüsentumoren. Interdisziplinäre Leitlinie der Deutschen
Krebsgesellschaft und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie
(Informationszentrum für Standards in der Onkologie-ISTO): Kurzgefasste
interdisziplinäre Leitlinie 2000 BII, S. 92 ff
Leitlinie zur Radioiodtherapie (RIT) beim differenzierten Schilddrüsenkarzinom. Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin. Nuklearmedizin 38, 1999; S. 221 ff.
Therapie
von Fernmetastasen:
Bei singulären
Fernmetastasen in Knochen, Lunge oder Leber ist die vollständige operative
Entfernung anzustreben.
Sofern Inoperabilität besteht, erfolgt beim papillären und follikulären Karzinom bei Iodspeicherung eine Radioiodtherapie.
Bei fehlender
oder unzureichender Radioiodspeicherung sollte
eine perkutane Strahlentherapie erfolgen, sofern Beschwerden bestehen.
Auch bei symptomatischen Fernmetastasen des medullären Schilddrüsenkarzinoms
ist die perkutane Strahlentherapie indiziert.
Bei
diffuser, progredienter
Metastasierung kann im Einzelfall in Abstimmung mit einem Zentrum eine Mono-
oder Kombinationschemotherapie oder auch eine Radiochemotherapie verabreicht
werden. Bei Patienten mit diffusen Metastasen eines papillären oder follikulären
Karzinoms, kann bei fehlender Radio-Iod-Speicherung eine Mono-Therapie mit
Doxorubicin in Einzelfällen indiziert sein. Der Effekt anderer Substanzen
(Cisplatin, Carboplatin, Etoposid) ist deutlich geringer. Ein
lebensverlängernder Effekt durch eine Chemotherapie ist allerdings bisher nicht
belegt. Bei Patienten mit diffuser Metastasierung eines anaplastischen
Karzinoms kommt der Chemotherapie größere Bedeutung zu. Hier hat sich die
Kombination von Doxorubicin + Cisplatin bzw. Etoposid der alleinigen
Verabreichung von Doxorubicin als überlegen erwiesen
(Ansprechraten um 30-50%).
Zur
symptomatischen Therapie einer calcitoninbedingten Diarrhoe empfiehlt sich
Octreotide (Sandostatin) 3x100 - 3x400 µg/die s.c.
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