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Behandlungsgrundsätze Schilddrüsenkarzinom

Die nachfolgenden Behandlungsgrundsätze orientieren sich an den aktuellen Leitlinien:


Therapie von Fernmetastasen:

Bei singulären Fernmetastasen in Knochen, Lunge oder Leber ist die vollständige operative Entfernung anzustreben.

Sofern Inoperabilität besteht, erfolgt beim papillären und follikulären Karzinom bei Iodspeicherung eine Radioiodtherapie.

Bei fehlender oder unzureichender Radioiodspeicherung sollte eine perkutane Strahlentherapie erfolgen, sofern Beschwerden bestehen. Auch bei symptomatischen Fernmetastasen des medullären Schilddrüsenkarzinoms ist die perkutane Strahlentherapie indiziert.

Bei diffuser, progredienter Metastasierung kann im Einzelfall in Abstimmung mit einem Zentrum eine Mono- oder Kombinationschemotherapie oder auch eine Radiochemotherapie verabreicht werden. Bei Patienten mit diffusen Metastasen eines papillären oder follikulären Karzinoms, kann bei fehlender Radio-Iod-Speicherung eine Mono-Therapie mit Doxorubicin in Einzelfällen indiziert sein. Der Effekt anderer Substanzen (Cisplatin, Carboplatin, Etopo­sid) ist deutlich geringer. Ein lebensverlängernder Effekt durch eine Chemotherapie ist allerdings bisher nicht belegt. Bei Patienten mit diffuser Metastasierung eines anaplastischen Kar­zinoms kommt der Chemotherapie größere Bedeutung zu. Hier hat sich die Kombination von Doxorubicin + Cisplatin bzw. Etoposid der alleinigen Verabreichung von Doxorubicin als überlegen erwiesen (Ansprechraten um 30-50%). 

Zur symptomatischen Therapie einer calcitoninbedingten Diarrhoe empfiehlt sich Octreotide (Sandostatin) 3x100 - 3x400 µg/die s.c.


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