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Anwendung der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) 

als effizientes, dosissparendes Diagnoseverfahren

 

 

Auszug aus der Empfehlung der Strahlenschutzkommission, verabschiedet in der 184. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 31. März/01. April 2003

 

Nach § 80 Abs. 1 StrlSchV stellt der Arzt die rechtfertigende Indikation, wenn der gesundheitliche Nutzen einer Anwendung am Menschen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegt, wobei andere Verfahren mit einem vergleichbaren gesundheitlichen Nutzen, die mit einer geringeren Strahlenexposition verbunden sind, bei der Abwägung zur rechtfertigenden Indikation zu berücksichtigen sind [1]. 

 

Die F-18-FDG-PET ist inzwischen ein international anerkanntes Verfahren in der Onkologie, da bei einigen Fragestellungen die Aussagefähigkeit (Sensitivität und Spezifität) höher und die Strahlenexposition des Patienten (effektive Dosis) geringer ist als bei anderen anerkannten Verfahren zur Tumor-Szintigraphie. 

 

Der Wissenschaftsrat hat am 13.07.2001 zur Anwendung der PET festgestellt, dass sich das Verfahren, insbesondere in der Onkologie, zu einer wichtigen diagnostischen Routinemethode entwickelt hat. Er geht davon aus, dass „der klinische Einsatz der PET in Krankenhäusern der Maximalversorgung künftig zum Standard in der Patientenversorgung gehören ... wird" [4].

 

Die jüngsten Empfehlungen zu PET in der Onkologie wurden kürzlich publiziert [8]. Nach diesen ist bei folgenden 16 Indikationen der klinische Nutzen ohne Einschränkung erwiesen (sogenannte 1a-Indikationen):

 

Indikation                                     Fragestellung

-Schilddrüsenkarzinom                 Re-Staging in radioiod-negativen Läsionen

-Ösophaguskarzinom                   Staging Lymphknoten und Fernmetastasen

-Pankreaskarzinom                       Differentialdiagnose (Entzündung versus Tumor)

-Kolorektale Karzinome                Re-Staging bei Rezidivverdacht (z.B. Anstieg des Tumormarkers im Blut)

-Hals- und Kopf-Tumoren             Lymphknoten-Staging, Diagnose eines Rezidivs, CUP-Tumoren

-Lungen-Tumoren                          Differentialdiagnose (benigne/maligne) von pulmonalen Läsionen bei Patienten mit erhöhtem

                                                       Operationsrisiko, Lymphknotenstaging (NSCLC), Extrathorakales M-Staging, Rezidiv     

                   

-Hochmalignes (aggressives)

Non-Hodgkin-Lymphom              Therapiekontrolle

 

-Malignes Melanom                       Rezidivdiagnostik oder Verlaufskontrolle in pT3- und pT4-Tumoren oder nach Metastasen

 

-Hirntumoren 

(hochmaligne Gliome)                 Differenzierung zwischen Narbe und Rezidiv, Feststellung einer 

     Tumor-Entdifferenzierung, Lokalisation für Tumor-Biopsie

Weiterhin wurden sogenannte 1b-Indikationen erarbeitet (klinischer Nutzen wahrscheinlich, Datenlage noch unzureichend): Hierbei handelt es sich derzeit um 14 gezielte Indikationen z.B. bei

Schilddrüsenkarzinom, Pankreaskarzinom, kolorektalen Tumoren, Mammakarzinom, Lungentumoren, Morbus Hodgkin, anderen malignen Lymphomen, malignem Melanom sowie Knochen- und Weichteiltumoren.

In anderen europäischen Ländern (z.B. Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweiz, Spanien) ist PET bei zahlreichen Indikationen, insbesondere auch in der Onkologie, inzwischen Standard in der Krankenversorgung. 

Die neueste von der Österreichischen Ärztekammer herausgegebene „Orientierungshilfe Radiologie" [11] nennt in ihrem Indikationskatalog zum optimalen Einsatz bildgebender Verfahren insgesamt 32-mal PET, z.T. als „weiterführende Diagnostik", bei 11 Indikationen jedoch schon als „Primärdiagnostik". 

 

Die Strahlenschutzkommission gibt deshalb folgende Empfehlungen:

Um die Einhaltung der Grundsätze des Strahlenschutzes zu gewährleisten, werden die verantwortlichen Institutionen im Gesundheitswesen aufgefordert, die klinische Anwendung von F-18-FDG-PET bei wissenschaftlich gesicherten und medizinisch akzeptierten Fragestellungen für jeden Patienten in Deutschland zu ermöglichen. Dies steht in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Wissenschaftsrates von 2001 und in Übereinstimmung mit der inzwischen gängigen Praxis in anderen europäischen Ländern (z.B. Belgien, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Schweiz, Spanien).

Literatur

[1] Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 20.07.2001 (BGBl. I S.1714), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Röntgenverordnung und anderer atomrechtlicher Verordnungen vom 18.06.2002 (BGBl. I S. 1869)

[2] Strahlenschutzkommission beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Anwendung dosissparender kurzlebiger Radiopharmaka in der nuklearmedizinischen Diagnostik. Stellungnahme der Strahlenschutzkommission. Verabschiedet

in der 147. Sitzung am 03./04.07.1997. Veröffentlichungen der Strahlenschutzkommission Band 41, S. 49

[3] Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: Strahlenschutz in der Medizin - Richtlinie nach der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) vom 22. Juni 2002 (BAnz. Nr. 207a)

[4] Wissenschaftsrat: Stellungnahme zur Positronen-Emissions-Tomographie (PET) in Hochschulkliniken und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Drs. 4932/01 vom 13. Juli 2001

[5] Reske, S.N. et al.: Klinische Wertigkeit der Positronen-Emissions-Tomographie (PET) bei onkologischen Fragestellungen: Ergebnisse einer interdisziplinären Konsensuskonferenz. Nuklearmedizin 35: 42-52 (1996)

[6] Reske, S.N. et al.: Konsensus – Onko-PET. Nuklearmedizin 36: N 45-46 (DGNNachrichten) (1997)

[7] Reske, S.N. et al.: FDG-PET for clinical use. Results of the 3rd German Interdisciplinary Consensus Conference, „Onko-PET III", 21 July and 19 September 2000. Eur J Nucl  Med 28: 1707-1723 (2001)

[8] Reske, S.N.: Bericht des Arbeitsausschusses PET und der 3. Onko-PETKonsensuskonferenz. Nuklearmedizin 41: N 4 (DGN-Nachrichten) (2002)

[9] Kuwert, T. et al.: Klinische Wertigkeit der Positronen-Emissions-Tomographie in der Neuromedizin – Positionspapier zu den Ergebnissen einer interdisziplinären Konsensuskonferenz. Nervenarzt 69: 1045-1060 (1998)

[10] Schwaiger et al.: Indikationen für die klinische Anwendung der Positronen-Emissions- Tomographie in der Kardiologie. Positionsbericht der Arbeitsgruppe PET-Kardiologie der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin und des Arbeitskreises Nuklearkardiologie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Z kardiol 85: 453-468 (1996)

[11] Österreichische Ärztekammer: Orientierungshilfe Radiologie. Wien: ÖAK-Verlag, 2002

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