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Herford, 29.03.2004Umwandlung des Klinikums Kreis Herford in eine Anstalt öffentlichen Rechts.
Das Klinikum Kreis Herford wird derzeit als Eigenbetrieb des Kreises Herford geführt. Aufgrund des erheblichen Investitionsbedarfs, der zunehmend restriktiver werdenden Finanzierungsmöglichkeiten im öffentlichen Gesundheitswesen und der Finanzlage der kommunalen Haushalte wird das Klinikum Kreis Herford zur dauerhaften Sicherstellung des Krankenhausstandortes Herford zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen in eine Anstalt des öffentlichen Rechts überführt. Stichtag ist der 01.04.2004.
Im Rahmen der Umwandlung des Klinikums Kreis Herford in eine Anstalt öffentlichen Rechts wird von dem Grundsatz ausgegangen, dass den betroffenen Beschäftigten des Kreises Herford aufgrund des Übergangs ihrer Arbeitsverhältnisse auf die Anstalt öffentlichen Rechts keine rechtlichen Nachteile entstehen sollen.
Das Klinikum Herford, Anstalt des öffentlichen Rechts, tritt kraft Gesetzes per Gesamtrechtsnachfolge in die mit dem Kreis Herford zum Zeitpunkt der Umwandlung bestehenden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse und alle daraus gegenüber den Beschäftigten des Kreises Herford erworbenen Rechte und Pflichten ein. Die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten gelten dementsprechend unverändert fort.
Das Klinikum Herford, Anstalt des öffentlichen Rechts, wird zum 01.04.2004 die Aufnahme im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen und in der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe beantragen. Die bereits geltenden Tarifverträge finden weiterhin Anwendung.
Der im Klinikum Kreis Herford amtierende Personalrat bleibt auch nach der Umwandlung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bestehen. Bislang für das Klinikum Kreis Herford geltende Dienstvereinbarungen finden ebenfalls weiterhin Anwendung.
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