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Nuklearmedizinische Klinik, Klinikum Herford
Chefarzt Dr. med. H. Arlt
 

 

Ultraschall-Diagnostik

Biopsie

09.06.05

Kontraindikation

 

Die Indikation zur Punktion soll wegen der möglichen Komplikationen streng gestellt werden. 

Bei streng gestellter Indikation bestehen nur wenige Kontraindikationen: 

  • Es sollte nur punktiert werden, wenn das gleiche Ergebnis nicht durch weniger invasive Methoden zu erreichen ist.
  • Grundsätzlich sollte nicht punktiert werden, wenn keine therapeutischen Konsequenzen zu erwarten sind.
  • Es sollte keine Bestätigung schon bekannter Diagnosen erfolgen.
  • Fehlende Einverständisserklärung.
  • Nicht kooperationsfähiger Patient
  • Kein sicherer Punktionsweg vorhanden.

·         Für therapeutische Verfahren liegen die Grenzwerte für den Quick-Wert bei 50 %, für die Thrombozytenzahlen bei 60.000 (keine einheitlichen Literaturangaben).

·         Aneurysmaverdächtige Raumforderungen sollten vor einer Punktion mittels Duplex- oder farbkodierter Dopplersonographie ausgeschlossen werden. Auch stark vaskularisierte Raumforderungen können farbdopplersonographisch erkannt und dann der diagnostischen Laparotomie zugeführt werden.

·         Besteht klinisch und sonographisch Verdacht auf ein Phäochromozytom, wird die Diagnose laborchemisch gestellt. Durch die Feinnadelpunktion kann eine hy­pertensive Krise ausgelöst werden.

·         Bei Verdacht auf eine Echinokokkose sollte versucht werden, die Diagnose serologisch zu stellen. Das bisher vermutete Risiko einer anaphylaktoiden Reaktion oder einer Verschleppung von Tochterzysten durch eine Punktion konnte nicht bestätigt werden. Mehrere Arbeiten berichten über komplikationslose Feinnadel­punktionen und auch therapeutische Alkohol- oder NaCl-Instillationen in Echinokokkuszysten.

·         Zystische Tumoren der Ovarien sind zytologisch schlecht zu diagnostizieren, es besteht außerdem das Risiko einer intraperitonealen Aussaat. Der laparo­kopische Zugang ist zu präferieren.

 

Zusätzliche Kontraindikationen bei der Leberpunktion:

  • Oberflächliche Leberhämangiome dürfen wegen der bestehenden Blutungsefahr nicht punktiert werden. Tiefer liegende hämangiomverdächtige Lebererde können, insbesondere wenn auch computertomographisch die Diagose nicht zu klären ist, mit einer Lebervorlaufstrecke von 1 bis 2 cm punktiert werden. Das Komplikationsrisiko ist dann vertretbar, die Blutung kann sich selbst tamponieren.

  • eitrige Cholangitis

  • Verschlussikterus

  • Chilaiditi-Syndrom

  • Schweres Lungenemphysem

  • rechtsseitiges Pleuraempyem

  • subphrenischer Abszess 

 Kontraindikation.doc

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